Welchen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben Menschen mit Demenz?
Ob und wie viel die Pflegeversicherung zahlt, hängt von dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) ab, der von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt wird.
Für die Einstufung in die Pflegestufen I, II oder III ist nicht die Diagnose entscheidend, sondern der Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
Meist ist es hilfreich, den Pflegeaufwand gegenüber den Gutachtern des MDK mit einem Pflegetagebuch zu dokumentieren. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder auch über uns. Wir beraten und unterstützen Sie gerne von der Antragstellung bis zur Einstufung. Rufen Sie an und vereinbaren einen Termin zur persönlichen Beratung und Information. Änderungen in den Leistungen der
Pflegeversicherung ab 1.7.2008
(durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
Vom Antrag bis zur Einstufung
Leistungen der Pflegeversicherung
Tagespflege
Leistungen für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz und mit erheblichem Betreuungsbedarf im ambulanten Bereich nach § 45 SGBXI
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