Übersicht:
  Startseite  
  Service  
    News  
    Betreuungsgruppen  
  Über uns  
  Demenz  
  Termine  
  Pressemeldungen  
  Impressum  
   
   
  Bezirk Unterfranken  
   
  Diakonie Aschaffenburg  
   
 
Beratungsstelle Demenz Untermain  > Service

Welchen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben

Menschen mit Demenz?

Ob und wie viel die Pflegeversicherung zahlt, hängt von dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) ab, der von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt wird.

Für die Einstufung in die Pflegestufen I, II oder III ist nicht die Diagnose entscheidend, sondern der Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.

Meist ist es hilfreich, den Pflegeaufwand gegenüber den Gutachtern des MDK mit einem Pflegetagebuch zu dokumentieren. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder auch über uns.
 
Wir beraten und unterstützen Sie gerne von der Antragstellung bis zur Einstufung. Rufen Sie an und vereinbaren einen Termin zur persönlichen Beratung und Information.
 

Änderungen in den Leistungen der

Pflegeversicherung ab 1.7.2008

(durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)

 

Hinweis: Wenn Sie die Datei nicht anzeigen, sondern auf Ihrem Rechner speichern wollen, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen "Ziel speichern unter...".


 Vom Antrag bis zur Einstufung


Leistungen der Pflegeversicherung

 

 

 Tagespflege

 


 

Leistungen für Pflegebedürftige mit eingeschränkter

Alltagskompetenz und mit erheblichem Betreuungsbedarf im

ambulanten Bereich nach § 45  SGBXI